Parteigutachten dienen meist als Basis zur weiteren Verhandlung mit Personen bzw. Unternehmen zur Klärung strittiger Sachverhalte. Die Fragestellung wird bei einem Parteigutachten vom Auftraggeber vorgegeben. Die Ergebnisse der freien Beweisführung können angefochten werden.
Zu den Objekten:
Schiedsgutachten sorgen innerhalb der Rechtsverhältnisse dafür, dass zweifelhafte oder umstrittene Punkte zwischen den Vertragsparteien geklärt werden. Die Erkenntisse im Schiedsgutachten sind für die Parteien verbindlich.
Zu den Objekten:
Wir betreuen Sanierungsprojekte bei sämtlichen Arbeitsschritten
von A bis Z:
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Institut für Gebäudehülle AG
Alte Landstrasse 3
5643 Sins